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FHK Rechtsinformation: „Der Rechtsanspruch auf Leistungen zu Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Personen und deren Kinder - Eine Argumentationshilfe"

Frauenhauskoordinierung veröffentlichte nun die Rechtsinformation „Der Rechtsanspruch auf Leistungen zu Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Personen und deren Kinder - Eine Argumentationshilfe".

Frauenhauskoordinierung begrüßt, dass sich die Länder und die Bundesebene aktuell mit der Finanzierungsproblematik des Frauenunterstützungssystems befassen.

Mit der Rechtsinformation möchte Frauenhauskoordinierung die fachliche Diskussion fördern und die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Argumenten erleichtern. Sie beantwortet grundsätzliche Fragen zum Rechtsanspruch und greift die wichtigsten Argumente auf – verständlich und auf den Punkt gebracht!

Unter dem Link: http://www.frauenhauskoordinierung.de/fhk-materialien-service/rechtsinformationen/detailansicht/artikel/argumentationshilfe-zum-rechtsanspruch-auf-leistungen-zu-schutz-und-hilfe-fuer-gewaltbetroffene-perso.html
finden Sie weitere Informationen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse sowie über die Weiterleitung und die Verlinkung der Rechtsinformation!

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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