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Paritätischer Thüringen fordert umfassende Maßnahmen: Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener Gewalt müssen gesichert werden

Neudietendorf, 24.11.2023 | Anlässlich des Orange Day am 25. November bekräftigt der Paritätische Thüringen seine Forderung nach einer einzelfallunabhängigen, kontinuierlichen, bundeseinheitlichen Finanzierung aller Angebote des Gewaltschutzes, insbesondere der Frauenhäuser und Beratungsstellen, auf bundesgesetzlicher Grundlage. 
Der Bund, das Land und die Kommunen müssen endlich gemeinsam für die Umsetzung der Istanbul-Konvention sorgen und die Maßnahmen finanziell absichern.

Weiterhin plädiert der Paritätische Thüringen für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt. Diese Hilfe muss für die Betroffenen kostenfrei sein. Zudem fordert der Verband die Finanzierung eines bedarfsgerechten und barrierefreien Ausbaus der Unterstützungsstrukturen sowie die Gewährleistung eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfe und Unterstützung unabhängig von strukturellen und regionalen Unterschieden.

Eine angemessene Ausstattung von Frauen- bzw. Schutzhäusern und Beratungsstellen mit Personal- und Sachmitteln und der barrierefreie Umbau ist ebenso Teil der Forderungen des Paritätischen Thüringen. Gerade Beratungsstellen müssen mit ungenügenden Mitteln immer steigende und komplexe Hilfeanfragen bearbeiten. Insbesondere in den Bereichen Hass, Mobbing, Stalking in den sozialen Netzen steigt die Anzahl der Beratungen. Hier warten die Beratungsstellen und damit die Betroffenen seit Jahren auf eine angemessene finanzielle Ausstattung.

Der Verband weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Menschenrechtsverletzung ist. Aktuelle Zahlen zeigen, dass die Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren bundesweit um 13 Prozent angestiegen ist. In Thüringen liegt der Anstieg sogar bei über 18 Prozent. Dies unterstreicht die Dringlichkeit der geforderten Maßnahmen. 
Der Paritätische Thüringen begrüßt, dass die Problematik in Landtag und Regierung sehr wohl erkannt worden ist, allerdings fehlen die entsprechenden Maßnahmen. Gewaltschutz darf weder eine individuelle Sozialleistung noch eine freiwillige Leistung sein, die vom Gusto der politischen Entscheidungsträger*innen abhängt. Es braucht ausreichend anonyme Schutzplätze, flächendeckende, ambulante Beratungsangebote sowie passgenaue Präventionsangebote, die Kinder und Jugendliche einschließen. Prävention und Unterstützung sind nicht umsonst, aber zahlen sich hundertfach aus.

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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