Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Bei Jugendgarantie im Rückstand

Nach Angaben der Europäischen Kommission vom 15. Januar 2014 haben 17 Mitgliedstaaten ihre endgültigen Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie der Kommission vorgelegt.

Nach der Jugendgarantie sollen arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren einen Anspruch auf Arbeit oder einen Ausbildungsplatz innerhalb von vier Monaten haben. Seit dem 1. Januar 2014 soll es hierfür Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geben. Unter diesen 17 Mitgliedstaaten sind alle sog. Programmländer mit einer sehr hohen Jugendarbeitslosenquote (Griechenland, Zypern, Irland, Spanien und Portugal), aber auch Frankreich und Italien. Alle diese Länder erhalten besondere Zuweisungen aus dem ESF.

Von den acht Mitgliedstaaten, die keine Sonderzuweisungen erhalten (Deutschland, Österreich, Estland, Finnland, Dänemark, Luxemburg, Malta, Niederlande), hat noch keiner einen Plan vorgelegt.

Quelle: http://europa.eu

 

Kontakt

Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.