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Bewährte "Jugendgarantie" muss jetzt EU-weit umgesetzt werden

Europas Städte und Regionen fordern die EU-Minister auf, rasch dem Plan zuzustimmen, allen jungen Menschen unter 30 Jahren eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. eine Bildungs- oder Ausbildungsmöglichkeit zu garantieren und so das Wachstum zu fördern und die Gefahr einer verlorenen Generation zu vermeiden. Sie unterstreichen, dass der Erfolg der Initiative gefährdet ist, wenn nicht genügend investiert wird und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht gebührend eingebunden werden.

 

Der Ausschuss der Regionen (AdR) der EU unterstützt den Plan, allen jungen Europäerinnen und Europäern eine "Jugendgarantie" anzubieten, die über Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds kofinanziert wird. Angesichts einer Jugendarbeitslosigkeit mit 5,7 Millionen jungen Arbeitssuchenden in Europa forderte der Rat die Europäische Kommission auf, ein Jugendbeschäftigungspaket vorzuschlagen, das eine Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie enthält – die Gewähr, dass kein junger Mensch unter 25 Jahren länger als vier Monate ohne einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildungsmaßnahme, ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle bleibt.

Mit der Annahme seiner Entschließung am 01.02.2013 unterschreibt der AdR die ehrgeizigen Pläne, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ins Zentrum der Umsetzung der Europa-2020-Strategie – der Wachstumsstrategie der EU – und der Bewältigung der Krise zu stellen. Angesichts der Tatsache, dass auf der für Februar angesetzten Tagung des Europäischen Rates eine Einigung über den EU-Haushalt für den Zeitraum 2014-2020 erzielt werden muss, gibt der AdR allerdings zu bedenken, dass Kürzungen bei den Mitteln für die Kohäsionspolitik den Erfolg der Initiative gefährden könnten. Der Präsident des AdR, Ramón Luis Valcárcel Siso (EVP/ES), wird bei den EU-Ministern nun darauf drängen, rasch, d.h. bis Ende Februar, zu einer Einigung über die Empfehlung für eine Jugendgarantie zu gelangen und diese dann bis spätestens Januar 2014 einzuführen.

Weiterhin hebt der AdR die Notwendigkeit hervor, die Städte und Regionen umfassend an der Umsetzung der Programme zu beteiligen, da sie den Arbeitsmarkt vor Ort am besten kennen und Programme auf junge Menschen zuschneiden können. Daher begrüßt der Ausschuss die Konzepte der Kommission für den Aufbau von Partnerschaften für die Umsetzung des Programms, unterstreicht jedoch die Bedeutung der Einbindung aller einschlägigen Akteure, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, von Beginn an. Ferner bringt der Ausschuss vor, dass in künftigen Partnerschaftsvereinbarungen im Rahmen der Kohäsionspolitik die "Jugendarbeitslosigkeit im Allgemeinen" und "Jugendgarantie-Programme im Besonderen" gebührend berücksichtigt werden müssen, indem Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Umsetzung von in einigen EU-Mitgliedstaaten bereits bewährten Verfahren eingesetzt werden.

Im Unterschied zu den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission regt der AdR an, die Jugendgarantie-Programme auf junge Hochschulabsolventen im Alter bis 30 Jahre auszuweiten, um den sehr unterschiedlichen Bildungssystemen in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, deren Organisationsstruktur und Finanzierung häufig Sache der regionalen Ebene sind. Außerdem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Jugendgarantie durch unterstützende Maßnahmen zu ergänzen, die unbedingt auch auf sowohl Fremdsprachenkenntnisse als auch praktische Berufserfahrung abheben sollten, was die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmobilität innerhalb der EU fördern würde. Von daher befürwortet der AdR einen Europäischen Berufsausweis und eine EU-weite Anerkennung von unbezahlten oder bezahlten Praktika, die im Rahmen einer auf einen reglementierten Beruf vorbereitenden Ausbildung vorgesehen sind. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von Jugendmobilitätsprogrammen fordert der AdR die EU zu einer stärkeren Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit auf, wobei den Mitgliedstaaten, die derzeit unter starken Haushaltszwängen leiden, und Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen, wie etwa ländlichen und dünn besiedelten Gebieten, Regionen in äußerster Randlage sowie Inseln besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte.

Quelle: http://europa.eu

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