Eingabehilfen öffnen

Skip to main content
Veröffentlichung einer Ratsempfehlung: Gemeinsame Leitlinien zur Einführung der Jugendgarantie

Der Rat der europäischen Union hat gemeinsame Leitlinien zur Einführung der Jugendgarantie im Rahmen einer Ratsempfehlung beschlossen. Die Jugendgarantie soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren, die ihre Arbeit verlieren oder nach Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums keinen Arbeitsplatz finden, innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, Weiterbildung, Lehrstelle oder ein Praktikum erhalten.

Der Rat appelliert an die Mitgliedsstaaten, folgende Leitlinien entsprechend den nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten umzusetzen: Zunächst sollen Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften entwickelt werden, beispielsweise die Benennung der zuständigen Behörde für die Umsetzung der Jugendgarantie, aber auch zwischen anderen Partnern auf allen Ebenen und in allen Branchen. In diesem Rahmen soll auch durch eine gute Kooperation zwischen verantwortlichen Stellen und Diensten (Arbeitsvermittlungsdiensten, Berufsberatungen, Bildungs- und Jugendfördereinrichtungen, Sozialpartner, etc.) sichergestellt werden, dass Arbeits- und Praktikumsplätzen sowie Lehrstellen geschaffen und vermittelt und dass junge Menschen ausreichend über ihre Möglichkeiten, auch über ihre Region oder ihr Land hinaus, informiert werden. So soll zugleich die Arbeitskräftemobilität verbessert werden. Gemeinsame Anlaufstellen sollen hierbei helfen, indem sie die Koordinierung zwischen allen betroffenen Einrichtungen und Organisationen gewährleisten.

Weiterhin sollen ein frühzeitiges Eingreifen sichergestellt werden. Dafür werden beispielsweise an junge Menschen gerichtete Strategien der Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Auch sollen frühzeitige individuelle Beratungsangebote verfügbar sein und Maßnahmen zur Verhinderung eines Schulabbruchs umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden, z.B. durch die Verbesserung der Qualifikationen junger Menschen. So soll insbesondere Schulabbrechern und geringqualifizierten jungen Menschen der Wiedereinstieg in das Bildungssystem ermöglicht werden. Im Bereich der Verbesserung der Qualifikationen sollen u.a. IKT- bzw. digitale Kenntnisse berücksichtigt und international vergleichbar konzipiert und die Ratsempfehlung von 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens umgesetzt werden. Auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden gefordert. So sollen die Lohnnebenkosten gesenkt und Lohn-/Gehaltszuschüsse und Einstellungszuschüsse gewährt werden, um Arbeitgebern Anreize zur Schaffung von Lehrstellen, Arbeits- und Praktikumsplätzen zu geben, insbesondere für die am schwersten vermittelbaren jungen Arbeitssuchenden.

Zudem sollen die Fonds der Union für die Jugendgarantie zum Einsatz kommen, z.B. die Finanzierungsinstrumente der Kohäsionspolitik oder gezielte Einstellungsbeihilfen aus dem Europäischen Sozialfonds. Sobald die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche voll anwendbar ist, soll auch diese bestmöglich zur Umsetzung der Jugendgarantie genutzt werden. Diese soll möglichst zeitnah geschehen, in mit gravierenden Haushaltsproblemenden und hoher Jugendarbeitslosigkeit kämpfenden Ländern soll aber eine schrittweise Umsetzung möglich sein.

Schließlich wird die Europäische Kommission aufgefordert, die bestehenden Politik- und Finanzierungsinstrumente, das neue Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation sowie die Europäische Beschäftigungsstrategie zur Umsetzung der Garantie und zur Bekämpfung und Prävention von Jugendarbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung zu nutzen. Auch soll sie eine Überwachungsfunktion bezüglich der gemachten Fortschritte einnehmen und auf Grundlage der nationalen beschäftigungspolitischen Leitlinien gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten.

Quelle: http://www.eufis.eu

Zur Ratsempfehlung:

 

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.