Schwerpunkt - Ukraine
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung verlängert
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde nach Zustimmung durch den Bundesrat nochmal verlängert.
Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für…