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Erfolg für Gemeinschaftsschulen – Paritätischer begrüßt Ausnahmeregelungen, warnt aber weiterhin vor Gefahren für ein bewährtes Bildungssystem

Neudietendorf, 26.05.2025 | Der Paritätische Thüringen nimmt die geplante Novelle der Thüringer Schulordnung weiterhin mit Sorge zur Kenntnis – erkennt jedoch ausdrücklich an, dass für die Thüringer Gemeinschaftsschulen wichtige Ausnahmeregelungen vorgesehen sind. „Die Möglichkeit, auf Kopfnoten zu verzichten und Versetzungsentscheidungen weiterhin im Sinne des pädagogischen Konzepts individuell zu gestalten, ist ein wichtiges Signal für die Schulautonomie und die Anerkennung erfolgreicher Bildungsarbeit“ sagt Stephan Panhans, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Wichtige Klarstellung durch Ausnahmen
„Wir begrüßen, dass die Landesregierung auf die massive Kritik reagiert hat und nun vorsieht, dass Gemeinschaftsschulen – sofern ihr pädagogisches Konzept es vorsieht – keine Kopfnoten vergeben müssen und weiterhin die Möglichkeit haben, die Versetzungsentscheidung bis mindestens Klasse 8 aufzuschieben. Damit wird zumindest teilweise dem individuellen Profil dieser Schulform Rechnung getragen“, so Stephan Panhans.
Diese Ausnahmen zeigen, dass die pädagogische Arbeit der Gemeinschaftsschulen anerkannt wird. Sie sind ein guter Schritt in die richtige Richtung – dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Grundtendenz der Schulordnungsänderung weiterhin ein Eingriff in bewährte Strukturen bedeutet.
Unsere Kritik im Einzelnen bleibt bestehen:

  1. Frühere Versetzungsentscheidung gefährdet inklusives Lernen
    Auch wenn Gemeinschaftsschulen in Einzelfällen von dieser Regelung abweichen dürfen, bleibt die generelle Einführung der Versetzungsentscheidung ab Klasse 6 problematisch. Dies erhöht den Druck auf Schülerinnen und Schüler in einer Entwicklungsphase, in der individuelle Förderung im Vordergrund stehen sollte.
  2. Eingriff in Schulautonomie bleibt bestehen
    Die Einschränkungen bei Mitbestimmungsrechten und die Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten für Schulen sind weiterhin gravierend. Schulkonferenzen müssen auch künftig frei über Bewertungsformen und konzeptionelle Ausgestaltungen entscheiden können.
  3. Kopfnoten als Rückschritt – trotz Ausnahmeregelung
    Die Möglichkeit für Gemeinschaftsschulen, auf Kopfnoten zu verzichten, ist richtig und notwendig. Dennoch bleibt ihre generelle Wiedereinführung an anderen Schularten ein pädagogisch nicht begründbarer Rückschritt.
  4. Pflicht zur Ziffernbenotung ab Klasse 6 bleibt kritisch
    Viele Gemeinschaftsschulen setzen erfolgreich auf differenzierte Leistungsrückmeldungen jenseits von Ziffernnoten. Diese Möglichkeit muss uneingeschränkt erhalten bleiben, um der Vielfalt der Lernbiografien gerecht zu werden.

Fazit: Ein Teilerfolg mit weiterem Handlungsbedarf
Der Paritätische Thüringen sieht in den Ausnahmeregelungen für Gemeinschaftsschulen einen wichtigen Erfolg der bildungspolitischen Debatte und der zahlreichen zivilgesellschaftlichen Stimmen, die sich für ein modernes und inklusives Bildungssystem eingesetzt haben. „Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, die verbleibenden Eingriffe kritisch zu prüfen und die bewährten Prinzipien der Schulautonomie, Inklusion und individuellen Förderung konsequent zu schützen,“ betont Panhans.

Illustration: Christian Kirchner

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