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Es muss egal sein, wo man wohnt: Paritätischer warnt vor Flickenteppich bei finanziellen Hilfen bei Trägern der Behindertenhilfe

Krankenhäuser und Pflegeheime stehen derzeit nicht nur im Fokus der Öffentlichkeit, sondern auch unter einem hohen Leistungsdruck. Diesen erleben momentan auch Einrichtungen, denen deutlich weniger Beachtung geschenkt wird, etwa die Träger der Behindertenhilfe. „Die aktuelle Situation führt die Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe an ihre Grenzen“, weiß Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.

Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sind einerseits auf andere angewiesen, weil sie täglich Unterstützung benötigen, andererseits haben sie ein besonderes Risiko, schwer zu erkranken. Eine Infektion mit dem Corona-Virus kann für sie lebensbedrohlich sein. Die seit mehreren Wochen bestehenden Einschränkungen führten nicht nur zu zahlreichen Umstellungen, sondern verunsichern auch stark. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung trifft dies im besonderen Maß. Die Betreuung auch in Zeiten von Corona sicherzustellen, erfordert immense Anstrengungen. Hier geht es auch darum, die Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten. Sie befinden sich selbst aufgrund der veränderten Tagesstruktur in einer extrem belastenden häuslichen Situation: „Stellen Sie sich eine 80-jährige Mutter vor, die sich um ihr 50-jähriges behindertes Kind kümmert, weil es momentan nicht in die Werkstatt gehen kann - die Situation überfordert die Frau schlicht.“, so Werner.
Und auch viele Einrichtungen mussten angesichts der Situation ihr Personal in Wohneinrichtungen aufstocken oder ihre ambulante Betreuung erweitern, da viele Menschen mit Behinderung allein leben. „Auch unter den gegebenen Umständen müssen Menschen mit Behinderung ausreichend versorgt und unterstützt werden“, hält Stefan Werner fest. „Und das übernehmen engagierte Mitarbeitende in den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie zuverlässig und engagiert. Sie gehören ebenso zu den ‚systemrelevanten Berufen‘ und verdienen nicht nur großen Dank und Anerkennung, für sie müssten ebenfalls spezielle Regelungen gelten.
Hinzu kommt: Werkstätten, Kindergärten, Wohn- und Freizeiteinrichtungen sowie die vielfältigen ambulanten Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung brauchen in dieser Zeit selbst finanzielle Unterstützung. Das Sozialschutz-Paket des Bundes bietet hier entsprechende Ansätze, etwa mit dem Gesetz zur Regelung des finanziellen Schutzes von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe und anderen sozialen Dienstleistern, die in Folge der Corona-Pandemie ihre Leistungen nicht mehr bzw. nicht in gleichem Umfang erbringen können und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. „Der Rettungsschirm zur sicheren Finanzierung der Träger und Einrichtungen, um das Unterstützungssystem funktionsfähig zu halten, ist unabdingbar“, sagt Stefan Werner. Dafür haben Bund und Land die Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht, die Umsetzung jedoch liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. „Das Land hat für einheitliche, pragmatische Lösungen geworben, wir beobachten jedoch, dass es auf kommunaler Ebene nicht immer einheitlich abläuft. Der Fokus muss sich darauf richten, die Betreuung der auf Hilfe angewiesenen Personen, durch ausreichend Dienste und Einrichtungen sicherzustellen, ein Flickenteppich an Regelungen und Umsetzungsverfahren für das Schutzpaket in Thüringen ist da wenig hilfreich“, mahnt Werner.

Illustration: Christian Kirchner

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