Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen
Gemeinschaftsschulen vor dem Aus? Paritätischer warnt vor Eingriff in bewährtes Bildungssystem

Neudietendorf, 18.03.2025 | Die geplante Änderung der Thüringer Schulordnung gefährdet die Grundprinzipien der Gemeinschaftsschulen in freier und staatlicher Trägerschaft und stellt einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in ein erfolgreiches System dar. Am 21. März 2025 endet die knappe Anhörungsfrist. Ein öffentlicher Diskurs im Vorfeld fand nicht statt. Insbesondere das erfolgreiche pädagogische Konzept der freien sowie staatlichen Gemeinschaftsschulen im Land würde durch die geplanten Änderungen massiv beeinträchtigt. Der Paritätische Thüringen kritisiert insbesondere vier zentrale Punkte:

 

  1. Frühere Versetzungsentscheidung

Die geplante frühere Versetzungsentscheidung widerspricht dem Grundgedanken der Thüringer Gemeinschaftsschule: längeres gemeinsames Lernen mit einer frühesten Bildungsgangentscheidung in Klasse 8 und einer Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen bis Klasse 10. Diese bewährte Praxis mit einer frühesten Versetzungsentscheidung ab Klasse 8 vermeidet Bildungsabbrüche, stärkt inklusive Bildung und entspricht dem Elternwillen. Frühe Versetzungsentscheidungen bedeuten, dass benachteiligte Kinder mit Förderbedarf geschwächt werden und Inklusion nicht gelebt werden kann.

 

  1. Missachtung der Entscheidungsautonomie der Schulkonferenzen

Das Recht der Schulkonferenzen auf Mitbestimmung, insbesondere bei konzeptionellen Entscheidungen, wird in eklatanter Weise durch die Verordnung eingeschränkt. Die Gestaltungs- und Beschlusshoheit der Schulen wird untergraben und ein funktionierendes System ohne Notwendigkeit verändert. Schulautonomie muss gewahrt bleiben, damit Schulen individuell und passgenau über ihre Notengebung, Leistungseinschätzung und Versetzungsentscheidungen entscheiden können.

 

  1. Rückschritt durch Kopfnoten

Die geplante Wiedereinführung von Kopfnoten ab Klasse 1 widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen. Studien belegen, dass sie soziale Ungleichheiten verstärken und zu Stigmatisierung führen, während moderne, formative Bewertungsmethoden, wie sie insbesondere an Gemeinschaftsschulen praktiziert werden, bessere Lernergebnisse erzielen.

 

  1. Pflicht zur Ziffernbenotung ab Klasse 6

Eine generelle Notenpflicht ab Klasse 6 nimmt den freien und staatlichen Schulen die Möglichkeit, durch begleitende Leistungsbewertungen die individuelle Entwicklung der Schüler*innen transparent zu machen und gezielt zu fördern. Individuelle Lernentwicklungsberichte und Kompetenzraster haben sich gerade für Schüler*innen mit Förderbedarf als effektiver erwiesen. Der Verzicht auf Noten bis Klasse 7 muss als ein zentraler Bestandteil des pädagogischen Konzepts vieler Thüringer Gemeinschaftsschulen gewahrt bleiben.

Bildungsgerechtigkeit in Gefahr

Die geplanten Änderungen schwächen die freien und staatlichen Gemeinschaftsschulen in ihrer Kernfunktion: Bildungsgerechtigkeit und individuelle Förderung unabhängig von der sozialen Herkunft zu gewährleisten. Der Paritätische Thüringen fordert daher, die Vielfalt und die Bedürfnisse der 82 Thüringer Gemeinschaftsschulen in freier und staatlicher Trägerschaft ernsthaft in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, um ein modernes und wissenschaftlich fundiertes Bildungssystem zu erhalten.

Illustration: Christian Kirchner

Kontakt

Frank Diehn

Layout | Design | Webauftritte

03677 461995

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Tina Manes

Mitarbeiterin Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

036202 26-121

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.