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Paritätischer Thüringen und Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen fordern uneingeschränkten Regelbetrieb in allen Thüringer Kitas

Erfurt, 25.05.2020. Der Paritätische Thüringen und die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen fordern die Thüringer Landesregierung auf, allen Thüringer Kindertageseinrichtungen den uneingeschränkten Regelbetrieb unter Einhaltung der Bestimmungen des Corona-Infektionsschutzes zu ermöglichen. Dabei müsse das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen in der jeweiligen Kommune im Blick behalten werden, um gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Geht es nach den beiden Verbänden, sollen auch Schulen und die Hortbetreuung zu einem regulären Betrieb zurückkehren.


Die schrittweise Rückkehr zum wirtschaftlichen Leben müsse zeitgleich mit der Öffnung der Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche erfolgen, heißt es beim Paritätischen Thüringen. „Die eingeschränkte Regelbetreuung löst die anstehenden Probleme nicht und stößt bei Eltern, Trägern und Einrichtungen, nicht nur angesichts der aktuellen Infektionslage, auf Unverständnis.“, sagt Stefan Werner, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Thüringen.
Ein besonderes Augenmerk muss in diesem Zusammenhang auf Eltern, die in Sozial- und Pflegeberufen tätig sind, gelegt werden. Pflegeheime, Arztpraxen und Kitas stehen angesichts der aktuellen Situation vor unüberbrückbaren Personalengpässen und möglichen Schließungen, weil der Betrieb der Einrichtungen nicht gewährleistet werden kann. "In den Krankenhäusern Thüringens kann eine schrittweise Rückkehr in den Regelbetrieb nur dann nachhaltig gelingen, wenn insbesondere für die Kinder von Ärzten, Pflegekräften und anderen an der Patientenversorgung unmittelbar beteiligten Berufsgruppen eine durchgängige Kinderbetreuung gegeben ist.“, sagt Rainer Poniewaß, Geschäftsführer Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V.
Mit dem Konzept des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur "Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung im Freistaat Thüringen" wird dieses Ziel aus Sicht des Paritätischen Thüringen und der Landeskrankenhausgesellschaft leider verfehlt. „Es ist dringend erforderlich, dass die Kinderbetreuung für sogenannte systemrelevante Berufe wie bisher sichergestellt wird.", so Poniewaß.
Der Übergang in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb führe dazu, dass zwar alle Kinder gleichberechtigt Zugang zu Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen erhalten, jedoch nicht ganztätig, sondern nur stundenweise, zum Teil im wöchentlichen Wechsel. Der Schulbetrieb werde ebenfalls in einem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht am anderen Ort, in der Regel zu Hause, in wechselndem Rhythmus angeboten. Dieses unkoordinierte Vorgehen stelle Eltern vor die Situation, ihren Beschäftigungen nicht nachgehen zu können und vor Zerreisproben, sind Poniewaß und Werner überzeugt.

Zum Hintergrund:
Die Notbetreuung hat Eltern in systemrelevanten Berufen eine ganztägige Betreuung ermöglicht. Der Übergang in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb führt dazu, dass zwar alle Kinder gleichberechtigt Zugang zu Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen erhalten, jedoch nicht ganztätig, sondern nur stundenweise, zum Teil im wöchentlichen Wechsel. Die Einhaltung des Infektionsschutzes in dieser Öffnungsphase der Kindertagesbetreuung führt dazu, dass in der Mehrzahl der Einrichtungen maximal 50 % der angemeldeten Kinder zur gleichen Zeit betreut werden können. Der Schulbetrieb wird eben falls in einem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht am anderen Ort (zu Hause) in wechselndem Rhythmus angeboten. In Horten wird aktuell immer noch Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten.
Arbeitgeber*innen in allen Branchen stoßen ebenfalls an die Grenzen des Möglichen, den Beschäftigten Beruf und die ausfallende Betreuung zu ermöglichen und gleichzeitig den Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Kindertagesbetreuung, Schule und Hortbetreuung müssen koordiniert und im Gleichklang mit der Rückkehr zum wirtschaftlichen Leben wieder geöffnet werden. Für diese Öffnung brauchen die Träger von Kindertageseinrichtungen Rechtssicherheit und entsprechende Rahmenbedingungen. Der Verzicht auch Gruppendurchmischungen, feste Bezugsbetreuer*innen und die Umsetzung von Infektionsschutzkonzepten sind selbstverständlich. Korrespondierend müssen seitens des Landes hinsichtlich der Mindestpersonalschlüssel, der Betriebserlaubnis für Ausweichräume und der schnellen Mittelflüsse für den Ausgleich der nicht eingezogenen Elternbeiträge während der Notbetreuung schnellstmöglich entsprechende Rahmenbedingungen für kommunale und freie Träger geschaffen werden.

Illustration: Christian Kirchner

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