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Mitgliederservice

Der Mitgliederservice des Paritätischen Thüringen ist erster Ansprechpartner für Sie und steht diesen für Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Im Bereich des Mitgliederservice erhalten Sie Informationen zu Fördermitteln, Rechtsberatung, Einkaufsvorteilen und Rahmenverträgen, Mitgliedsbeiträgen, Erscheinungsbild, Kreisgruppen und Mitgliedergewinnung.
Der Mitgliederservice ist zudem eine wichtige Schnittstelle zwischen Ministerien und Mitgliedsorganisationen für aktuellste Entwicklungen und (Mit-)Gestaltungsinteressen im ESF/EFRE-Begleitausschuss des Landes.

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Aufnahmegrundsätze

Grundsätze

 

Vielfalt, Toleranz, Offenheit und solidarische Zusammenarbeit sind die Grundsätze des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Der Paritätische), Landesverband Thüringen e. V. .

Weltanschaulich und parteipolitisch ist der Verband unabhängig. Seine Mitglieder vertreten verschiedenartige Werthaltungen und sind in unterschiedlichen Bereichen der Wohlfahrtspflege tätig.

Unter Toleranz versteht der Paritätische nicht ein unverbindliches Nebeneinander, sondern das aktive Engagement für den anderen, damit jede Mitgliedsorganisation gleiche Chancen zur Verwirklichung ihrer Ziele hat. Nur durch die Grundsätze der Gegenseitigkeit und Solidarität erhalten Eigenständigkeit und Unabhängigkeit innerverbandlich sowie gesellschaftlich eine Chance.

Gemeinsam sind wir stärker. Mit diesem Wissen arbeiten die einzelnen Mitglieder im Paritätischen zusammen. Sie suchen nach gemeinsamen Zielen und Perspektiven. Gemeinsame Interessen verfolgen sie gemeinsam. Die organisatorische Struktur verknüpft dezentrale Autonomie mit der solidarischen Zusammenarbeit in einem vernetzten Dachverband.

Voraussetzungen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Thüringen e. V. ist ein Verein. Seine Satzung legt fest, wer ihm beitreten kann. Danach kann Mitglied werden, wer

  • die Satzung, Verbands- und Aufnahmegrundsätze des Paritätischen Landesverbandes Thüringen e. V. anerkennt

  • soziale Arbeit leistet

  • als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt ist

  • nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt

  • eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also Verein, Stiftung, Genossenschaft, Gesellschaft oder Körperschaft ist

  • als gemeinnützige Gesellschaft einen entsprechenden Aufnahmevertrag mit dem Paritätischen abschließt

  • seinen Sitz im Freistaat Thüringen hat oder tätig ist

  • keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört oder wegen seiner Selbstdarstellung und Zielsetzung keinem anderen Spitzenverband zugeordnet werden kann

Wichtiges Indiz für die strukturelle Sicherung der Selbstlosigkeit in den Mitgliedsorganisationen ist eine gelebte Gewaltenteilung. Mitarbeiter dürfen beispielsweise in den Organen nicht über eigene Rechte und Pflichten, etwa ihre Vergütungen, bestimmen. Darüber hinaus soll in der Verwaltung der Organisation das 4-Augen-Prinzip, also die gemeinsame Unterzeichnung von finanzwirksamen Erklärungen, angewandt werden. Weiterhin muss die Organisation über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen (§§ 145 –147 der Abgabenordnung) und es sollte die Gefahr von Interessenskollisionen durch die Befugnis zur Selbstkontrahierung (§ 181 BGB) ausgeschlossen werden.

Es ergeben sich zunehmend Abgrenzungsprobleme zu Kulturarbeit, Bildungsangeboten, Arbeitsplatz- oder Wohnraumbeschaffung sowie der Verfolgung ökologischer Ziele. Wenn die wohlfahrtspflegerische Zielrichtung deutlich überwiegt und die anderen Aspekte nur dienende Funktion haben, kann die Aufnahme in den Paritätischen selbstverständlich erfolgen. Insoweit sind Satzung, Konzeption und tatsächliche Arbeitsweise genau zu prüfen.

Als Ausdruck der Gegenseitigkeit wird erwartet, dass eine Paritätische Mitgliedsorganisation den Paritätischen Landesverband Thüringen e. V. in seiner Satzung als heimfallberechtigt festlegt.

Aufnahme

Der Antrag

Die Aufnahme in den Paritätischen Wohlfahrtsverband Thüringen e. V. erfolgt mit einem formlosen Antrag, der schriftlich gestellt und vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers rechtsverbindlich unterschrieben werden muss.

Folgende Unterlagen sind dem Aufnahmeantrag beizufügen:

  • die gültige Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag

  • ein amtlicher Nachweis der eigenen Rechtspersönlichkeit, d.h. ein Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister

  • ein Finanzbericht vom letzten Jahr

  • ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan für das laufende Jahr

  • die nachgewiesene Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt

  • ein Bericht über die bereits geleistete soziale Arbeit.


Neu gegründete Vereine ersetzen den Nachweis von geleisteter sozialer Arbeit und den abgeschlossenen Finanzbericht durch die schriftliche Darstellung ihrer Pläne. Der Finanzbericht ist nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres nachzureichen. Eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Paritätischen ist der Mitgliederfragebogen, der nach Antragstellung an den Verein geschickt wird. Dieser muss zur Aufnahme in der Geschäftsstelle des Landesverbandes wieder vorliegen.

Das Aufnahmeverfahren

Über Neuaufnahmen entscheidet der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die Geschäftsstelle bereitet die Entscheidungen vor: Sind alle Unterlagen vorhanden? Liegen die Aufnahmevoraussetzungen vor? Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle begutachten Konzeption, fachliche Arbeit und finanzielle Situation des Antragstellers. Der Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes überprüft die Satzung: Entspricht sie den formalen Anforderungen? Entsprechen die satzungsgemäßen Ziele wirklichden Prinzipien der sozialen Arbeit? Wenn alle Stellungnahmen vorliegen, leitet die Geschäftsführung des Paritätischen nach Anhörung des Gesamtverbandes alle Unterlagen dem Vorstand zur Beschlussfassung zu.

Erwartungen an die Mitglieder

Der Paritätische erwartet von seinen Mitgliedern

  • in hohes Maß an Toleranz und gegenseitiger Solidarität

  • Respekt vor der Eigenheit und Unabhängigkeit anderer Mitglieder

  • Offenheit in der Diskussion und Engagement in der Zusammenarbeit

  • kompetente und kritische soziale Arbeit für den Einzelnen und die Gesellschaft

  • Bereitschaft zum Wandel und zur Veränderung.

Selbstverständlich ist, dass eine Mitgliedsorganisation die Satzung und die Verbandsgrundsätze ihres Spitzenverbandes beachtet, solange sie Mitglied ist. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, diese Aufnahmegrundsätze anzuerkennen und wesentliche Änderungen bezüglich Zielsetzung, Organisationsstruktur, Arbeitsweise, Gemeinnützigkeit, wirtschaftliche Lage und Veränderungen bei den Gesellschaftern dem Paritätischen mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband e. V. bedeutet außerdem gegenseitige Rücksichtnahme, Solidarität und kreativen Austausch von Erfahrungen und Informationen. Die Zusammenarbeit der Mitglieder in Fachgruppen und Arbeitskreisen ist ebenso wichtig wie die Mitarbeit in den Gremien des Verbandes.

Mitgliedsorganisationen sollten deshalb aktiv

  • auf ihre Mitgliedschaft im Paritätischen hinweisen (z.B. Briefkopf, Briefpapier usw.)

  • den Geschäfts- und Tätigkeitsbericht jährlich offenlegen

  • bei Bedarf einen geprüften Finanzbericht vorlegen

  • den Dachverband unaufgefordert über Satzungsänderungen, Veränderungen im Vorstand oder den Verlust der Gemeinnützigkeit informieren

  • jährliche Mitgliedsbeiträge zahlen.

Kontakte

Sandra Eggers

Fachliche Koordinatorin

036202 26-189

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Christiane Lochner-Landsiedel

Referentin

036202 26-133

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Manuel Ermer

Referent

036202 26-207

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Heike Wolf

Referentin Fördermittelberatung

036202 26-172

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Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

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Hans-Otto Schwiefert

Fachliche Koordination

036202 26 187

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