Vom 24. bis 30. April 2017 findet wieder die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben gerufene Europäische Impfwoche statt. Dieses Mal läuft sie unter dem Motto „Impfungen wirken“. Mit der europaweiten Kampagne soll darüber aufgeklärt werden, dass Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von (übertragbaren) Krankheiten in jedem Lebensalter gehören. Durch Impfungen werden nicht nur die Geimpften selbst, sondern auch diejenigen geschützt, die aufgrund einer Grunderkrankung oder ihres jungen Alters selbst nicht geimpft werden können. Trotz der enormen Wirksamkeit von Schutzimpfungen gibt es auch in Deutschland in allen Regionen und Altersstufen nach wie vor Impflücken – beispielsweise gegen Masern. Die Masernimpfung erfolgt häufig zu spät. So waren nur rund 74 Prozent des Geburtsjahrgangs 2013 am Ende ihres zweiten Lebensjahres zweimal gegen Masern geimpft. Darauf weisen das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anlässlich der europäischen Impfwoche hin und haben hilfreiche Aufklärungs- und Informationsmaterialien veröffentlicht.
Eine neue interaktive Karte des Robert Koch-Instituts (RKI) informiert beispielsweise sehr anschaulich über den Status der Masernimpfungen in allen Regionen Deutschlands: http://www.vacmap.de/
Die BZgA hat Erklärvideos zum Masernimpfschutz veröffentlicht. Mit diesen sollen Eltern von kleinen Kindern und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, dazu bewegt werden, rechtzeitig an die beiden Masern- bzw. Masern-Mumps-Röteln-Impfungen im Kindesalter zu denken bzw. versäumte Impfungen möglichst bald nachzuholen: http://www.impfen-info.de/mediathek/filme
Des Weiteren wird zur Europäischen Impfwoche bundesweit der Kinospot zur Masern-Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gezeigt.
Ein neues Merkblatt mit einfachen Tipps zum stress- und schmerzarmen Impfen, die auf den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) basieren, wird ebenfalls zum Download angeboten: www.impfen-info.de
Auch mit dem Präventionsgesetz, das Mitte 2015 in Kraft getreten ist, wurden zahlreiche Regelungen ergriffen, um den Impfschutz zu verbessern. Seitdem können ungeimpfte Kinder und Jugendliche beispielsweise vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen. Zudem müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen für Kinder und Erwachsene dazu genutzt werden, den Impfstatus zu überprüfen. Auch Betriebsärzte können Impfungen vornehmen. Und Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser können ungeimpfte Bewerber/innen ablehnen oder ungeimpftes Personal versetzen, um Patient/innen besser vor einer Ansteckung zu schützen.
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