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Kita-Betreuung für Kleinkinder in vielen EU-Ländern mangelhaft

Nur Deutschland und sieben weitere EU-Staaten garantieren einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung.

Dabei geht es um die Betreuung in der Zeit nach dem Mutterschutz oder nach der bezahlten Elternzeit. In allen anderen Ländern müssen die Eltern eine Betreuungslücke von mehr als zwei Jahren bis zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz überbrücken. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, den die EU-Kommission am 19.06.2014 vorgestellt hat.

Der Bericht zeigt, dass in vielen Ländern die Kitabetreuung der Kleinsten unter Geldmangel, Personalmangel und geringer Qualifikation der Betreuer leidet. Zudem fehlen oft Bildungsrichtlinien für die Betreuer. Das ist ein ernstes Problem, da ein Viertel der Kinder in Europa unter sechs Jahren von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist und diese Kinder spezifische Unterstützung für ihre Bildungsbedürfnisse benötigen.

"Es ist unsere Pflicht die Kleinsten der Kleinen zu unterstützen, vor allem diejenigen, die von Armut bedroht sind", sagte EU-Bildungskommissarin Androulla Vassiliou. "Frühkindliche Bildung und Betreuung nimmt zu, aber viele EU-Mitgliedstaaten müssen erheblich nachbessern."

Quelle: http://ec.europa.eu

Den Bericht finden Sie hier (206 Seiten in Englischer Sprache):