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Bericht: Probleme bei grenzüberschreitenden Sorgerechtsfällen

Der Vater Italiener, die Mutter Deutsche, und die gemeinsamen Kinder wachsen in Österreich auf.

Kommt es dann zu einer Trennung, bestehen bei der Frage nach Anerkennung und Zuständigkeiten von Gerichten nach wie vor rechtliche Probleme in Europa. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 15.04.2014 vorgestellter Bericht der EU-Kommission. Zwar gibt es aufgrund von geltenden EU-Vorschriften bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Verbesserungen bei der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, es bestehen aber noch erhebliche Mängel etwa bei der einheitlichen Festlegung der Zuständigkeit der nationalen Gerichte in Ehesachen und Sorgerechtsfragen.

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass mehr getan werden muss, um Familien mit internationalem Hintergrund rechtliche Klarheit zu verschaffen. Die Europäische Kommission startet deshalb eine breit angelegte öffentliche Konsultation zu möglichen Lösungen sowie eine Kampagne, die darüber aufklären soll, auf welche Hilfsangebote solche Familien bei einer Trennung zurückgreifen können und welche Vorschriften in diesem Fall relevant sind. Die Konsultation läuft bis zum 18. Juli 2014.

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, erklärte dazu: „Die Auflösung einer Familie ist naturgemäß immer problematisch. Kommt dabei eine grenzübergreifende Dimension zum Tragen, so entstehen aufgrund der Komplexität der Lage zusätzliche rechtliche Schwierigkeiten. Seit 2001 gibt es in der EU Vorschriften, die die gerichtliche Zuständigkeit regeln und Familien mit internationalem Hintergrund Hilfe bieten. Nach 13 Jahren ist es aber nun an der Zeit, diese Vorschriften zu verbessern. Bürger, Rechtsanwälte, Richter, nationale Behörden und interessierte Nichtregierungsorganisationen – jeder kann sich dazu äußern, welche Maßnahmen die EU ergreifen sollte, um Paaren mit internationalem Hintergrund das Leben noch stärker zu erleichtern.“

Die Rechtsstreitigkeiten in Familiensachen haben in der EU infolge der wachsenden Mobilität der Bürger und der steigenden Zahl von Familien mit internationalem Hintergrund zugenommen. Die sogenannte Brüssel-IIa-Verordnung bildet die Grundlage für die justizielle Zusammenarbeit der EU in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung. Sie gilt seit 2005 und enthält u.a. Bestimmungen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten und erleichtert somit den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen in der EU. In Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung durch einen Elternteil sieht die Verordnung ein Verfahren für die Rückgabe des Kindes an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts vor.

Quelle: http://ec.europa.eu

 

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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