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Jahresberichte der EU-Kommission zur Grundrechtecharta und zur Gleichstellung

Die Europäische Kommission hat am 14.04.2014 die Ergebnisse der Jahresberichte zur EU-Charta über Grundrechte sowie zur Gleichstellung der Geschlechter veröffentlicht. Nach Angaben der Kommission gibt es konkrete Fortschritte in beiden Bereichen.

Der 4. Jahresbericht zur Anwendung der EU-Grundrechtecharta zeigt, dass sich nicht nur der EU-Gerichtshof, sondern auch nationale Gerichte in ihren Entscheidungen zunehmend auf die Charta stützen. So beriefen sich die Richter des EuGH im vergangenen Jahr in 114 Urteilen auf die Charta, was eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren darstellt.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere das Urteil in der Rechtssache Åkerberg Fransson vom 26.02.2013 genannt, welches den Geltungsbereich der EU-Charta für die Mitgliedstaaten ausweitet. Konkret ging es um die Auslegung des Artikels 51 (1) der Charta, wonach die Mitgliedstaaten lediglich bei der Durchführung von EU-Recht an die Charta gebunden sind. Dies umfasst seit 2013 nicht mehr nur die direkte Umsetzung von EU-Richtlinien oder -Regulierungen, sondern alle Fälle, in denen das Handeln der Mitgliedstaaten in den Geltungsbereich von EU-Recht fällt.

Der Jahresbericht der Kommission zeigt zudem, dass auch unter den EU-Bürgern die Charta stärker ins Bewusstsein rückt. Dies macht die Kommission an der steigenden Zahl an Schreiben von EU-Bürgern an die Kommission (ca.4000 in 2013) fest, in denen es um die Einhaltung von Grundrechten ging. Nach Ansicht der EU-Kommissionsvizepräsidenten sollte die EU-Charta sogar „Europas Bill of Rights“ nach amerikanischem Vorbild werden.

Jahresbericht zur Gleichstellung der Geschlechter

Auch der Jahresbericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt Fortschritte in 2013 auf. So wurden Fortschritte bei der Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles oder bei der Erhöhung der Anzahl der Frauen in Aufsichtsräten erzielt. Um die Ziele der EU zu erreichen, sind jedoch weitere Fortschritte nötig.

Die Beschäftigungsrate bei Frauen hat sich in 2013 auf 63% erhöht, was die Kommission zum Teil auf die Förderung durch die EU zurückführt. Vom Strukturfonds (2007-2013) wurden etwa 3,2 Milliarden für Kinderbetreuungseinrichtungen investiert.

Es bleiben jedoch auch Herausforderungen bestehen. Der Bericht hebt hervor, dass bei der derzeitigen Fortschrittsgeschwindigkeit es noch fast 30 Jahre dauert, bis das EU-Ziel einer Frauenbeschäftigungsquote von 75% erreicht wird. Bei der Lohnangleichung würde es bei der derzeitigen Geschwindigkeit weitere 70 Jahre dauern.

Quelle: http://www.eufis.eu

 

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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