Am 30. Juni 2022 wurde durch die Bundesminister*innen Lisa Paus und Dr. Marco Buschmann die Eckpunkte 2022 zum Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr erklärt, das sogenannte Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen zu wollen. In den vorgestellten Eckpunkten werden zentrale Forderungen für eine menschenrechtsbasierte Ausgestaltung des Personenstandsrechts umgesetzt. So soll in Zukunft die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens allein durch Selbsterklärung vor dem Standesamt möglich sein. Damit werden Regelungen für trans, inter* und nicht binäre Personen vereinheitlicht.
Infopapier - Einfache Regelungen zur Geschlechtsidentität und Abschaffung des Transsexuellengesetzes
Eckpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum Selbstbestimmungsgesetz
Argumentationspapier für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz
Informationen zum modernen Selbstbestimmungsgesetz
Presseerklärung des BVT*