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Der Paritätische Thüringen vertritt die Interessen der Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich Gewaltschutz. Das betrifft die häusliche Gewalt an Kindern, Frauen und Männern. Wir setzen uns für die Umsetzung der Istanbulkonvention in Thüringen ein. Zum Arbeitsbereich gehören weiterhin die vielfältigen Frauen- und Familienberatungsstellen, Frauen- und Familienzentren, Frauenhäuser, Bildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Einrichtungen der Familienhilfe und Vereine „rund um“ die Geburt. Wir beraten bei konzeptionellen und/oder finanziellen Fragestellungen, erarbeiten fachliche und sozialpolitische Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Veränderungen und fachlicher Diskurse und wir organisieren und unterstützen den fachlichen Austausch der Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen.
Mit diese Empfehlungen knüpft der Deutsche Verein an das am 27. Mai 2021 veröffentlichte Kommunen an. Angesichts der Gewaltbetroffenheit von Frauen als Menschenrechtsverletzung, der Handlungsaufträge der Istanbul-Konvention sowie der noch immer überwiegend ungesicherten Situation von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern und der Zugangsschwierigkeiten für viele gewaltbetroffene Frauen zu Schutz und Beratung spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zu schaffen. Die Empfehlungen formulieren konkrete Anforderungen an ein solches Bundesgesetz. So ist dieses so auszugestalten, dass ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Schutz- und Beratungsangebot zu vergleichbarer Qualität in Deutschland umgesetzt und gesichert wird. Voraussetzung für den Zugang zu Schutz und Beratung soll allein die Betroffenheit der Frauen und ihrer Kinder von Gewalt oder drohender Gewalt sein. Das neue Bundesgesetz soll die Regelungen für die erforderliche Beratung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder, für die gebotene Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Sicherung der Unterkunft im Frauenhaus einschließlich ihrer Finanzierung umfassen. Leistungen zur materiellen Existenzsicherung für die gewaltbetroffenen Frauen sollen nicht Bestandteil des neuen Bundesgesetzes sein, sondern in den bestehenden Gesetzbüchern verbleiben.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische) Landesverband Thüringen e.V.
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