Eingabehilfen öffnen

Frauen und Familie

Der Paritätische Thüringen vertritt die Interessen der Mitgliedsorganisationen aus dem Bereich Gewaltschutz. Das betrifft die häusliche Gewalt an Kindern, Frauen und Männern. Wir setzen uns für die Umsetzung der Istanbulkonvention in Thüringen ein. Zum Arbeitsbereich gehören weiterhin die vielfältigen Frauen- und Familienberatungsstellen, Frauen- und Familienzentren, Frauenhäuser, Bildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser, Einrichtungen der Familienhilfe und Vereine „rund um“ die Geburt. Wir beraten bei konzeptionellen und/oder finanziellen Fragestellungen, erarbeiten fachliche und sozialpolitische Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Veränderungen und fachlicher Diskurse und wir organisieren und unterstützen den fachlichen Austausch der Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen.

EU-weiter Schutz für Gewaltopfer

Opfer häuslicher Gewalt können bald auf einen europäischen Schutz zählen. Das Europäische Parlament hat am 22.05.2013 mit einer großen Mehrheit von 602 Stimmen für die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen gestimmt.

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, begrüßte das Votum des Parlaments: "Opfer häuslicher Gewalt werden sich überall in der EU auf eine Schutzanordnung verlassen können, die in ihrem Herkunftsland erlassen wurde. Das ist ein greifbares Beispiel dafür, wie die EU dazu beiträgt, Opferrechte überall in Europa zu stärken", sagte Reding. "Man schätzt, dass jede fünfte Frau in Europa mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt wird. Leider wird den Frauen physische Gewalt meistens von ihnen Nahestehenden zugefügt, üblicherweise von ihren Partnern."

Im Mai 2011 hatte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zum Opferschutz vorgeschlagen, um EU-weite Standards für die Gewährleistung von Rechten, Unterstützung und Schutz zu schaffen. Die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen ist ein Teil davon. Sie soll sicherstellen, dass sich Gewaltopfer (wie Opfer häuslicher Gewalt) auch dann auf eine Schutzanordnung gegen den Gewalttäter verlassen können, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin umziehen.

Quelle: http://ec.europa.eu

 

Kontakt

Eingabehilfen öffnen

  • Inhaltsskalierung 100%
  • Schriftgröße 100%
  • Zeilenhöhe 100%
  • Buchstabenabstand 100%
  • Julia Hohmann
    Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

  • Nicole Offhaus
    Referentin Jugend(sozial)arbeit | Schule | Migration

  • Susann Steinbrück
    Referentin strategische Entgeltberatung

Jetzt Teilen:

Der Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische) Landesverband Thüringen e.V.
OT Neudietendorf  |  Bergstraße 11
99192 Nesse-Apfelstädt

Copyright © Der Paritätische Thüringen. Alle Rechte vorbehalten.