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Federführende Ausschüsse stimmen für den Vorschlag der Kommission: ab 2020 soll der Frauenanteil in börsennotieren Aufsichtsräten bei 40% liegen

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments haben dafür gestimmt, dass ab 2020 insgesamt 40% der Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen Frauen sein sollen.

Hintergrund der Abstimmung ist ein Richtlinienvorschlag der Kommission vom 14.11.2012, der die Zielvorgabe enthielt, das unausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern in den Unternehmensvorständen in Europa zu beheben.

Die Abstimmung fällt zeitlich mit dem neuen Bericht der Europäischen Kommission über Frauen in Entscheidungspositionen zusammen, der auch aktuelle Zahlen über Frauen in den Leitungsorganen der größten börsennotierten Unternehmen in der EU enthält. Diese Zahlen stammen von April 2013 und zeigen, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen momentan bei 16,6% liegt (gegenüber 15,8% im Oktober 2012). Die Zahlen sind ferner nach Funktionsebene aufgeschlüsselt. Danach sind 17,6% der nicht geschäftsführenden Direktoren Frauen (ein Anstieg von 1% gegenüber Oktober 2012); der Frauenanteil in Führungspositionen der obersten Ebene liegt bei 11% (gegenüber bislang 10,2%). Der Bericht verzeichnet außerdem Länderdivergenzen hinsichtlich der Frauenquote in Unternehmensvorständen. Demnach ist in zwanzig Mitgliedstaaten der Frauenanteil in Unternehmensvorständen gestiegen, darunter am stärksten in der Slowakei, in Ungarn und in Bulgarien. Demgegenüber ist ein Rückgang des Frauenanteils in Leitungsorganen in Rumänien, Litauen, Polen, Malta, Griechenland, Portugal und dem Vereinigten Königreich zu beobachten.

Die Frauenquote von 40% soll für staatliche Unternehmen bereits ab 2018 Anwendung finden. Ausgenommen von den neuen Regeln sind jedoch börsennotierte mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern oder weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Sanktionen drohen denjenigen Unternehmen, die es nicht schaffen, ein transparentes und faires Auswahlverfahren, um die geforderten 40% zu erreichen, anzuwenden. Die Strafen reichen von Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen bis hin zu Bußgeldern.

Als nächstes muss der Vorschlag, damit er in Kraft treten kann, vom Europäischen Parlament wie auch von den EU-Mitgliedstaaten im Rat (der mit qualifizierter Mehrheit abstimmt) verabschiedet werden. Der Vorschlag wird voraussichtlich im November 2013 im Plenum des EU-Parlaments schlussabgestimmt.

Quelle: http://www.eufis.eu

 

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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