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Information zum Rundfunkbeitrag in Frauenunterstützungseinrichtungen

Zum Thema Rundfunkgebühren vor allem in Frauenhäusern sind seit Änderung des Beitragsmodells (1.1.2013) verschiedene Fragen offen geblieben.

Die praktischen Probleme sind sehr vielfältig und zum Teil komplex, unter anderem wegen der oft anzutreffenden Gemengelage aus Änderungen der Beitragsordnung und ungeklärten Zuständigkeiten zwischen Einrichtung und Träger für Beitragsentrichtung oder Meldungen beim Beitragsservice. Diese Konstellationen bedürfen in der Regel einer genauen Einzelfallbetrachtung.

Da sich die Situation von Frauenhäusern in einzelnen Punkten erheblich von anderen sozialen Einrichtungen/stationären Unterkünften unterscheidet, ist eine Übertragung der dort gefundenen Regelungen nicht geeignet und praxistauglich.

 

Daher hat sich Frauenkoordinierung e.V. mit einer detaillierten Anfrage an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals GEZ) gewendet und um eine auf Frauenhäuser zugeschnittene Auskunft gebeten. Anliegen war eine allgemeingültige Handhabung in zweierlei Hinsicht:
Zum einen aus Sicht des Frauenhauses, um zu vermeiden, dass jede Einrichtung sich als Einzelfall mit dem Beitragsservice auseinandersetzen muss.
Zum anderen muss auch für die Bewohnerinnen Schutz vor unberechtigter Inanspruchnahme und Datenpreisgabe gewährleistet sein.

Zu besonders relevanten Fragen finden Sie die zusammengestellte Information im Anhang, einschließlich der aktuellen Fassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und eines Formulierungsvorschlages für die Abmeldung einer Klientin beim Beitragsservice.

Für eine gute Übersicht über die geltenden Regeln kann der „Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des neuen Rundfunkbeitrags" auf der Website des Beitragsservices heruntergeladen werden: https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2500/Leitfaden_fuer_die_Kommunen_zur_Anwendung_des_neuen_Rundfunkbeitrags.pdf

Darüber hinaus bietet der Beitragsservice auf seiner Website verschiedene Formulare und Informationen an, die auf Nachfrage in entsprechenden Mengen zugesendet werden können (z.B. zu „Abmeldung einer Wohnung", „Neuanmeldung einer Wohnung", „Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung").

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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