Gutachten: Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1631 b BGB
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin "zur Frage der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung für den Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1631 b BGB" war erstellt worden, nachdem einige PolitikerInnen im Hinblick auf die skandalösen Zustände in der geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung "Haasenburg" in Brandenburg Forderungen nach ebensolchen gesetzlichen Regelungen erhoben hatten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch mal der Hinweis auf das generelle Verbot entwürdigender Erziehungsmaßnahmen des § 1631 II BGB (Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen u.a.) (s. S. 9)
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