Auf dem DJHT wurde seitens des BMFSFJ mitgeteilt, dass Ende Juni 2014 das Interessenbekundungsverfahren für JUGEND STÄRKEN im Quartier starten wird.
Dies bedeutet, dass in der Ferienzeit die Kommunen gefordert sind, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.
Aufgrund der Äusserungen des BMFSFJ ist davon auszugehen, dass 200 Standorte zum Zuge kommen können.
Interessierte Träger sollten ihre Kommunen auf den Termin hinweisen.
auf der Seite des BMSFSJ ist derzeit zu lesen:
"Ausblick auf den ESF 2014 bis 2020: JUGEND STÄRKEN im Quartier
Im Rahmen der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 wird ein neues ESF-Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgelegt.
Das neue Modellprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier" vereint die bisherigen ESF-Programme und behält die bewährten Elemente, wie die Zielgruppe und die intensive Einzelfallbegleitung (Case Managment) der alten ESF-Programme bei. Zugleich werden die Kommunen noch besser darin unterstützt flexibel und passgenau Hilfen für Jugendliche anzubieten. Sie können, angepasst an den Bedarf in strukturschwachen Ortsteilen, eigene Angebote entwickeln und mit freien Trägern vor Ort umsetzen.
Unterstützung ist für junge Menschen von 12 bis 26 Jahren am Übergang von der Schule in den Beruf möglich, die zum Beispiel:
- die Schule verweigern oder abgebrochen haben,
- sich nach der Schule weder in Ausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder Arbeit befinden und von den Eingliederungsangeboten nicht erreicht werden,
- eine Ausbildung oder Maßnahmen abgebrochen haben und ohne Anschlussperspektive sind.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie "JUGEND STÄRKEN im Quartier" und der damit verbundene Beginn des Interessenbekundungsverfahrens sind für die erste Jahreshälfte 2014 vorgesehen. Das Programm beginnt voraussichtlich Ende 2014."
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=12252.html
Kontakt
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Referentin strategische Entgeltberatung
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