Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar dieses Jahres wurden die Regelungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung überarbeitet. Der Paritätische Gesamtverband hat die Arbeitshilfe "Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Umsetzung des § 8a SGB VIII" an die Änderungen des Bundeskinderschutzgesetzes angepasst.
Als Anlage finden Sie die aktualisierte Fassung der Broschüre:
http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/kinderschutz_august2012_web.pdf
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