"Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Umsetzung des § 8a SGB VIII" - aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar dieses Jahres wurden die Regelungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung überarbeitet. Der Paritätische Gesamtverband hat die Arbeitshilfe "Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Umsetzung des § 8a SGB VIII" an die Änderungen des Bundeskinderschutzgesetzes angepasst.
Als Anlage finden Sie die aktualisierte Fassung der Broschüre:
http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/kinderschutz_august2012_web.pdf
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