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"Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Umsetzung des § 8a SGB VIII" - aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar dieses Jahres wurden die Regelungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung überarbeitet. Der Paritätische Gesamtverband hat die Arbeitshilfe "Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen - Umsetzung des § 8a SGB VIII" an die Änderungen des Bundeskinderschutzgesetzes angepasst.
Als Anlage finden Sie die aktualisierte Fassung der Broschüre:

http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/kinderschutz_august2012_web.pdf

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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Steffen Richter

Stellv. Landesgeschäftsführer

036202 26-222

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Antje Koch

Referentin strategische Entgeltberatung | Mitgliederservice

036202 26-173

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Susann Steinbrück

Referentin strategische Entgeltberatung

036202 26-170

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