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Wohnraum als Schlüssel zur Resozialisierung: Paritätischer Thüringen und die LAG Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen drängen auf Umsetzung der Strategie gegen Wohnungslosigkeit

Neudietendorf, 01.04.2025 | Wohnraum als Schlüssel zur Resozialisierung: Paritätischer Thüringen und die LAG Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen drängen auf Umsetzung der Strategie gegen Wohnungslosigkeit

Ein sicherer und dauerhafter Wohnsitz ist die Basis für ein selbstbestimmtes Leben nach der Haft. Menschen ohne Wohnung haben es schwer, eine Arbeit zu finden, soziale Kontakte zu pflegen und notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das Risiko sozialer Isolation und erneuter Straffälligkeit steigt erheblich. Hinzu kommt, dass wohnungslose Ex-Inhaftierte oft starker Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind, was die Reintegration weiter erschwert.

Umsetzung der Strategie gegen Wohnungslosigkeit muss vorangebracht werden


Der Zugang zu stabilem Wohnraum ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Resozialisierung ehemals straffälliger gewordener Menschen. Ohne eine feste Wohnung bleiben soziale Reintegration, Arbeitsaufnahme und der Zugang zu Hilfsangeboten oftmals unerreichbar. Doch noch immer gibt es erhebliche Defizite bei der Umsetzung der bereits bestehenden "Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit". Der Paritätische Landesverband Thüringen appelliert gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen an die Landesregierung, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen und bestehende Strategien mit Nachdruck zum Laufen zu bringen.

Bestehende Defizite in der Umsetzung der Strategie gegen Wohnungslosigkeit


Obwohl die "Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit" bereits klare Zielsetzungen formuliert, um die Wohnungslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen, fehlt noch die konsequente Umsetzung dieser durch das federführende Sozialministerium. An dieser Stelle braucht es perspektivisch Strukturen, welche sich mit der strategischen Umsetzung zum Thema Wohnungslosigkeit oder aber Armutsprävention beschäftigen. Es geht an dieser Stelle nicht um einzelne Projekte, sondern um Grundlagen für Prävention. Insbesondere folgende Problembereiche sind erkennbar:
• Unzureichende Kooperation zwischen Behörden: Die Schnittstellen zwischen Justiz, Sozialbehörden, Sozialverbänden und Wohnungswirtschaft sind nicht ausreichend koordiniert. Es fehlen verbindliche Strukturen und transparente Abläufe.
• Mangelnde finanzielle Ressourcen: Förderprogramme für Wohnraumprojekte für Haftentlassene und begleitende soziale Dienstleistungen sind nicht ausreichend finanziert.
• Bürokratische Hürden: Komplexe Antragsverfahren und lange Bearbeitungszeiten verhindern schnelle und unbürokratische Hilfe.

Konkret geforderte Maßnahmen

 

Um Wohnungslosigkeit als wesentliches Hindernis der Resozialisierung wirksam zu bekämpfen, braucht es verbindliche und nachhaltige Lösungen. Der Paritätische Landesverband Thüringen und die LAG Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen fordern daher:

  1. Verbindliche Strategien und klare Zuständigkeiten: Die Landesregierung muss konkrete Maßnahmenpläne vorlegen und deren Umsetzung regelmäßig überprüfen. Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Akteuren müssen klar geregelt sein.
  2. Ausbau von Wohnprojekten und Notunterkünften: Gezielte Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und spezifische Wohnprojekte für Haftentlassene sind notwendig.
  3. Frühzeitige Entlassungsvorbereitung: Bereits während der Haftzeit sollten Programme zur Wohnungsvermittlung und -sicherung etabliert werden, um einen nahtlosen Übergang in ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
  4. Stärkung der sozialen Begleitung: Neben Wohnraum benötigen Betroffene auch gesicherten Zugang zu psychosozialer Beratung, Suchthilfe und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration.
  5. Sensibilisierung der Wohnungswirtschaft: Vermieter und Wohnungsunternehmen sollten gezielt über die Bedürfnisse und Rechte ehemals Inhaftierter informiert und zur Kooperation motiviert werden. Ein Gewährleistungsfonds sollte zur Unterstützung dieser Maßnahmen eingerichtet werden.
  6. Etablierung eines Gewährleistungsfonds: Dieser garantiert eine schnelle unbürokratische Abwicklung von Mietkautionen und tritt bei eventuellen Schäden an der Mietsache in Vorleistungen.


Es ist jetzt entscheidend, dass die Thüringer Strategie gegen Wohnungslosigkeit konsequent umgesetzt wird und als integraler Bestandteil der Resozialisierungspolitik verstanden wird. Wohnungslosigkeit ist kein isoliertes Problem, sondern eng mit gesellschaftlicher Teilhabe und Kriminalprävention verknüpft. Ein entschlossenes Vorgehen kann dazu beitragen, Rückfallquoten zu senken und die Chancen auf ein straffreies Leben zu erhöhen.

 

Zur LAG Straffälligenhilfe Thüringen

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen e. V. (LAG) setzt sich für die gesellschaftliche Integration von Straffälligen und deren Angehörigen ein. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Prävention und Frühintervention, individualisierte Unterstützung, Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur*innen sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Verständnisses für die Resozialisierung. Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen strebt die LAG eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Straffälligenhilfe an.

Illustration: Christian Kirchner

Kontakt

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Mitarbeiterin Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

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