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Unterstützung bei Übersetzungsleistungen durch das bundesweite Hilfetelefon

In vielen Arbeitsgremien und Vernetzungstreffen, zuletzt im 32. Werkstattgespräch der FHK, wurde deutlich, dass für die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen eine enge Kooperation zur Nutzung des Dolmetscherdienstes des Hilfetelefons wünschenswert ist.
Hierzu hat das Hilfetelefon folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

  • Wenn in einer Beratung im Frauenhaus oder einer Fachberatungsstelle die Verständigung mit einer Klientin ohne Deutschkenntnisse nicht möglich ist, kann die Beraterin das Hilfetelefon um Unterstützung bitten.
  • Die Beraterin gibt dann den Beratungsprozess an die Beraterin am Hilfetelefon ab.
  • Das Hilfetelefon zieht eine Dolmetschung dazu, ggf. kann durch das Hilfetelefon auch schnell ermittelt werden, in welcher Sprache sich die Frau verständigen kann.
  • Nach der Erstberatung durch das Hilfetelefon informiert die Beraterin des Hilfetelefons die Beraterin vor Ort. Dazu wird das Einverständnis der Klientin eingeholt.
  • Die Beraterin vor Ort geht dann mit der Klientin die weiteren erforderlichen Schritte.

Die "Serviceleistungen" des Hilfetelefons bei der Übersetzung reduzieren sich darauf, dass die Beraterin des Hilfetelefons mit der Klientin spricht und dies nach Rücksprache mit der Klientin an die Beraterin des Frauenhauses, bzw. der Fachberatungsstelle weitergibt.
Damit ist dieses Procedere eigentlich nur für den Erstkontakt im Frauenhaus oder der Fachberatungsstelle sinnvoll und nicht im laufenden Beratungskontakt. Weitergehende Unterstützung bei Übersetzungsleistungen durch das Hilfetelefon sind nicht möglich.

Kontakt

Julia Hohmann

Referentin Frauen | Familie | Beratungsstellen | Schuldnerberatung

036202 26-221

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